AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KevKye Drohnenservice
Kevin Kreye
Friedrichsfehnerstraße 36 
26188 Edewecht                                                             

Stand: 01.11.2026 

AGB zum Download

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Verträge zwischen Kevin Kreye, handelnd unter „KevKye“ (nachfolgend

„Anbieter“), und seinen Kunden über Drohnen-Foto- und Videoaufnahmen, Luftbildfotografie,

Baudokumentation, Thermografie, Vermessung, 360°-Aufnahmen, Immobilien- und Architekturvisualisierung, Schadensdokumentation sowie Bild- und Videobearbeitung.

 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten

Zwecken schließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige

Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen

beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in

Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung haben

Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Drohnen-Foto- und Videoaufnahmen
  • Baudokumentation & Baufortschrittsbegleitung
  • Thermografie
  • Vermessung
  • Immobilien- und Architekturvisualisierung
  • 360°-Panoramaaufnahmen
  • Luftaufnahmen von Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten)
  • Schadensdokumentation
  • Bild- und Videobearbeitung

3. Vertragsschluss (§ 158 BGB)

Ein Vertrag kommt zustande, sobald:

  • der Kunde das Angebot schriftlich, per E-Mail oder über den in Lexware Office bereitgestellten Annahme-Button annimmt, und
  • der Anbieter den Auftrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung in Textform bestätigt.

Bis zur Auftragsbestätigung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Der Vertrag tritt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden in Kraft (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB).

Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und teilt erkennbare Abweichungen unverzüglich in Textform mit.

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Die im Angebot spezifizierten Leistungen sind verbindlich. Änderungen oder Zusatzwünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

4.2 Änderungen können Auswirkungen auf Preis, Termin und Lieferfrist haben. Der Anbieter teilt absehbare Mehrkosten und Terminfolgen vor Ausführung mit und führt kostenpflichtige Zusatzleistungen grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden aus.

4.3 Nicht ausdrücklich vereinbart sind insbesondere die Herausgabe von Rohdaten, Projektdateien, unbearbeiteten Aufnahmen, Zwischenständen oder offenen Bearbeitungsdateien.

4.4 Drohnenvermessung

KevKye Drohnenservice bietet drohnengestützte Datenerfassungen und technische Auswertungen an, insbesondere Luftbildaufnahmen, Orthofotos, 3D-Modelle sowie digitale Oberflächen- und Geländemodelle.

Amtliche Katastervermessungen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen werden nicht durchgeführt, da KevKye Drohnenservice nicht als amtliche Vermessungsstelle tätig ist. Die erstellten Daten und Auswertungen ersetzen keine amtlichen Vermessungsunterlagen und sind nicht als amtlicher Nachweis von Grundstücksgrenzen oder Flurstücksflächen geeignet.

Die Ergebnisse dienen ausschließlich dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Zweck. Die erreichbare Genauigkeit hängt vom eingesetzten Verfahren, den Referenzdaten und den Aufnahmebedingungen ab.

5. Durchführung der Leistungen

5.1 Wetterabhängigkeit

Drohnenflüge sind abhängig von Wetter, Sicht, Wind, Licht und

örtlichen Bedingungen. Der Anbieter entscheidet nach fachlicher Einschätzung und den geltenden

Sicherheitsvorgaben, ob ein Flug sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann. Ist dies nicht der

Fall, wird der Termin nach Abstimmung verschoben oder eine geeignete Alternative vereinbart. Ein Anspruch auf Durchführung am ursprünglich vorgesehenen Termin besteht nicht.

 

5.2 Technische Einschränkungen

Flugverbots- oder geografische Zonen, Luftraumbeschränkungen, technische Störungen, Störungen der Funkverbindung oder Satellitennavigation sowie Sicherheitsanforderungen können zu Änderungen, Unterbrechungen oder Absagen führen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber so früh wie zumutbar.

 

 

 

5.3 Genehmigungen und Zugang

Der Anbieter und der Kunde stimmen im Angebot ab, wer welche Genehmigungen, Zustimmungen und Zugänge beschafft. Jede Partei ist für die ihr ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben verantwortlich. Eine Genehmigung kann nicht garantiert werden. Wird eine erforderliche Genehmigung versagt, widerrufen oder nicht rechtzeitig erteilt, stimmen die Parteien eine Verschiebung, Anpassung oder Beendigung des betroffenen Leistungsteils ab. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Kosten können abgerechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

5.4 Sicherheitsvorbehalt 

Der Anbieter darf einen Drohnenflug oder einen anderen Leistungsteil aussetzen, verschieben oder ablehnen, wenn die Durchführung nach seiner fachlichen Einschätzung unsicher, rechtswidrig oder aufgrund behördlicher Vorgaben unzulässig ist. Dies gilt insbesondere bei ungeeigneten Wetterbedingungen, Gefahren für Personen oder Sachen, Einschränkungen des Luftraums oder fehlenden erforderlichen Genehmigungen. Soweit möglich, stimmen die Parteien einen Ersatztermin oder eine geeignete alternative Leistung ab. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht vermeidbare Kosten werden nur insoweit berechnet, wie dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist.

Die gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Anbieters als Drohnenbetreiber beziehungsweise Fernpilot bleiben unberührt.

5.5 Besondere Bedingungen für PV-Thermografie

Für aussagekräftige thermografische Untersuchungen von Photovoltaikanlagen wird grundsätzlich eine Sonneneinstrahlung von mindestens 600 W/m² auf Modulebene angestrebt. Die Einstrahlung wird mit einem geeigneten Pyranometer oder einem vergleichbaren geeigneten Messverfahren erfasst.

Werden die erforderlichen Bedingungen aufgrund von Wetter, Verschattung oder anderen Einflüssen nicht erreicht, kann der Auftrag verschoben oder nach Abstimmung mit dem Kunden unter dokumentierten Einschränkungen durchgeführt werden. Die Thermografie dient der Erkennung möglicher thermischer Auffälligkeiten und garantiert nicht die Erkennung sämtlicher Defekte.

5.6 Sonstige thermografische Untersuchungen

Bei thermografischen Untersuchungen von Gebäuden, Wärmeinseln oder sonstigen technischen Anlagen richten sich die erforderlichen Messbedingungen nach dem jeweiligen Untersuchungszweck und den technischen Anforderungen. Die für PV-Thermografie genannte Mindesteinstrahlung von 600 W/m² gilt nicht automatisch für diese Anwendungen.

Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt von den Umgebungsbedingungen, dem eingesetzten Verfahren und dem Untersuchungsgegenstand ab. Einschränkungen werden dem Kunden bei Bedarf mitgeteilt.

5.7 Besondere Bedingungen für Drohnenvermessungen

Die Genauigkeit der drohnengestützten Datenerfassung und Auswertung hängt unter anderem von den Aufnahmebedingungen, dem eingesetzten Verfahren, den Referenzdaten und der Beschaffenheit des Geländes ab.

Sofern keine bestimmte Genauigkeit ausdrücklich vereinbart wurde, wird keine bestimmte Messgenauigkeit garantiert. Erforderliche Genauigkeiten, Referenzsysteme und Ausgabeformate sind im jeweiligen Angebot festzulegen.

Die Ergebnisse sind vom Kunden auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die Regelungen unter § 4.4 zur Abgrenzung von amtlichen Katastervermessungen bleiben unberührt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner,

Zutrittsmöglichkeiten und vereinbarten Genehmigungen bereit und weist auf bekannte Gefahren, sensible

Bereiche, Betriebsabläufe sowie besondere Schutz- oder Geheimhaltungspflichten hin.

 

6.2 Der Kunde informiert betroffene Personen und sonstige Beteiligte über geplante Aufnahmen und holt die Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen ein, soweit dies nach den konkreten Umständen in seinen Verantwortungsbereich fällt. Der Anbieter prüft vom Kunden bereitgestellte Einwilligungen nicht umfassend rechtlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.

 

6.3 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, dem Anbieter den Zugang zu Grundstücken und Räumen

zu ermöglichen und die beauftragten Aufnahmen zu veranlassen. Er informiert den Anbieter vorab über

erkennbare Rechte Dritter oder Beschränkungen, die für die Aufnahme relevant sind.

 

6.4 Verletzt der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten, informiert der Anbieter ihn nach Möglichkeit und

setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe. Soweit die Durchführung dadurch verhindert oder verzögert wird,

können sich Termine verschieben und nach vorheriger Information angemessene zusätzliche Kosten

entstehen. Ein Rückerstattungsausschluss gilt nicht pauschal; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und der Umfang bereits erbrachter Leistungen.

 

6.5 Nutzt der Kunde eigene Geräte, Maschinen, Daten oder technische Systeme, ist er für deren Zustand,

Kompatibilität und ordnungsgemäße Bereitstellung verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für dadurch

verursachte Störungen, soweit er diese nicht zu vertreten hat. Die Vergütung für ordnungsgemäß erbrachte

Leistungen bleibt geschuldet.

 

 

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und den darin vereinbarten Leistungen. Gegenüber Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

 

7.2 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im

Angebot nichts anderes vereinbart ist.

7.3 Verzug und Mahnkosten (§ 286, § 288 BGB)

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt er grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Gegenüber Unternehmern kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden.

Weitergehende Verzugsschäden können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Mahnkosten werden nur verlangt, soweit sie gesetzlich erstattungsfähig sind.

7.4 Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)

Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe oder Freischaltung der digitalen Ergebnisse so lange zu verweigern, bis der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wird ausdrücklich vorbehalten.

7.5 Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)

Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten können im Angebot Abschlagszahlungen nach

Leistungsfortschritt vereinbart werden. Weitere Arbeitsschritte können bis zur Zahlung fälliger und

unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Beträge ausgesetzt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

7.6 Anfahrts- und Kilometerregelung

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bis zu 30 km Gesamtfahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) ab dem Geschäftssitz des Anbieters im Preis enthalten.

Für darüber hinausgehende Kilometer werden 0,75 Euro je Kilometer berechnet. Maßgeblich ist die tatsächlich gefahrene Gesamtstrecke abzüglich der bereits im Preis enthaltenen 30 km.

Die Berechnung erfolgt einmal pro Auftrag. Die für den jeweiligen Kunden geltende Preisangabe einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer wird im Angebot ausgewiesen.

7.7 Zusatzkosten bei erneuter Anfahrt

Ist eine erneute Anfahrt aus Gründen erforderlich, die der Kunde zu vertreten hat, beispielsweise weil vereinbarte Zugänge oder erforderliche Kundenunterlagen fehlen, kann nach vorheriger Information eine zusätzliche Anfahrtspauschale von 25,00 Euro je Einsatz berechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die für den jeweiligen Kunden geltende Preisangabe einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer wird im Angebot oder vor Entstehung der Kosten mitgeteilt.

 

7.8 Wartezeiten vor Ort

Bis zu 30 Minuten Wartezeit am Einsatzort sind kostenfrei.

Darüber hinaus können 25,00 Euro je angefangener Stunde berechnet werden, wenn die Wartezeit durch den Kunden oder dessen Verantwortungsbereich verursacht wurde.

Der Anbieter dokumentiert Beginn und Ende der Wartezeit und informiert den Kunden möglichst vor Entstehung weiterer Kosten.

Die für den jeweiligen Kunden geltende Preisangabe einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer wird im Angebot oder vor Entstehung der Kosten mitgeteilt.

7.9 Nachbesserungen und Wiederholungsflüge

Mängel, die der Anbieter zu vertreten hat, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

Wiederholungen, Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen, die nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Mangel beruhen und nach Abnahme oder Freigabe gewünscht werden, gelten als Zusatzleistung und werden nach vorheriger Preisabstimmung berechnet.

7.10 Kurzfristige Änderungen

Änderungen von Einsatzort, Termin, Umfang oder Ablauf nach verbindlicher

Vereinbarung können zusätzliche, tatsächlich entstehende und angemessene Planungs-, Organisations- oder Fahrtkosten verursachen. Der Anbieter informiert den Kunden vorab, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

8. Lieferung der Daten / Bereitstellung

8.1 Datenübermittlung

Die vereinbarten Endprodukte werden grundsätzlich über einen passwortgeschützten Download-Link

oder einen anderen im Angebot vereinbarten Übermittlungsweg bereitgestellt. Der Anbieter übermittelt

Daten an den Auftraggeber und an weitere Empfänger nur im vereinbarten Umfang oder aufgrund einer

sonstigen Rechtsgrundlage.

 

8.2 Downloadbedingungen

Der Download-Link ist 21 Kalendertage ab Bereitstellung gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde lädt die Dateien innerhalb dieser Frist herunter und prüft, ob die Übertragung erfolgreich war.

 

8.3 Nachträgliche Bereitstellung 

Nach Ablauf des Download-Links kann der Anbieter, sofern die Dateien noch verfügbar sind, einen neuen Download-Link gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro bereitstellen.

Der neue Link ist weitere 7 Kalendertage gültig.

Ein Anspruch auf Wiederherstellung bereits gelöschter Daten besteht nicht, sofern keine zwingende gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Die für den jeweiligen Kunden geltende Preisangabe einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer wird vor Bereitstellung mitgeteilt.

8.4 Beweislast bei digitalen Leistungen

Die Bereitstellung gilt als erfolgt, wenn der Link an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder

über den vereinbarten Übermittlungsweg versandt wurde und keine Fehlermeldung über eine

Unzustellbarkeit vorliegt. Der Anbieter kann Versand- und Zugriffsprotokolle im erforderlichen Umfang

dokumentieren. Die gesetzliche Beweislast wird hierdurch nicht geändert.

 

8.5 Datenaufbewahrung und Archivierung

Rohdaten und Projektdateien werden nach Übergabe der Endprodukte grundsätzlich 31 Kalendertage aufbewahrt. Die Frist beginnt am Tag nach der Mitteilung über die Bereitstellung der Endprodukte.

Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Daten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.

Eine längere Archivierung kann vor Ablauf der Frist vereinbart werden. Hierfür werden 50,00 Euro pro angefangenem Monat berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Beginn, Laufzeit und Kündigung der Archivierung werden in Textform vereinbart. Die für den jeweiligen Kunden geltende Preisangabe einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer wird im Angebot ausgewiesen.

Die Löschung von Rohdaten und Projektdateien nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte, berechtigte Mängelansprüche und ausdrücklich vereinbarte Nachbesserungspflichten unberührt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Endprodukte rechtzeitig herunterzuladen und selbst zu sichern.

8.6 Datensicherungspflicht des Kunden

Nach erfolgreichem Download ist der Kunde für die eigene Datensicherung verantwortlich. Der Kunde

sollte die Dateien zeitnah auf mindestens einem eigenen Speichermedium sichern. Die

Archivierungsregelung betrifft nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder zwingende Ansprüche wegen

Mängeln.

 

9. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an den gelieferten Endprodukten werden dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

Art und Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Angebot. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Eine Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung der gelieferten Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Bei einer unberechtigten Nutzung bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Vorschriften, unberührt.

9.1 Eigentum an Rohdaten und Bearbeitungsdateien

Rohdaten, Projektdateien, unbearbeitete Aufnahmen und Zwischenstände werden grundsätzlich nicht herausgegeben und verbleiben, soweit entsprechende Rechte bestehen, beim Anbieter.

Eine Herausgabe ist nur zulässig, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde erhält die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Endprodukte mit den entsprechenden Nutzungsrechten.

Abweichende oder individuelle Vereinbarungen sind in Textform festzuhalten und haben Vorrang.

10. Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Verbraucher und Unternehmer unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

10.1 Haftung für Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte

Jede Partei ist im Rahmen ihrer tatsächlichen Rolle und ihres Verantwortungsbereichs für die Einhaltung der auf sie anwendbaren gesetzlichen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verantwortlich.

Der Kunde informiert den Anbieter über ihm bekannte besondere Anforderungen, Einschränkungen oder erforderliche Einwilligungen im Zusammenhang mit den beauftragten Aufnahmen.

Der Anbieter bleibt für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Eine pauschale Übertragung der gesetzlichen Verantwortung einer Partei auf die andere findet nicht statt.

10.2 Technische Einschränkungen

Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die er nicht zu vertreten hat, etwa unvermeidbare GPS- oder Funkstörungen, Netzausfälle, Softwarefehler Dritter, behördliche Sperrzonen oder Sicherheitsmaßnahmen. Die Haftung für eigenes Verschulden und die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

10.3 Verjährung von Ansprüchen

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Für Unternehmer gelten ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit im jeweiligen Angebot keine rechtlich zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine Verkürzung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie in sonstigen gesetzlich zwingend geregelten Fällen.

11. Rechte Dritter / Urheber-, Marken- und Schutzrechte / Fluggenehmigungen
11.1 Genehmigungen und Freigaben

Die Parteien stimmen im Angebot ab, wer die für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Grundstückszugänge und sonstigen Freigaben einholt.

Der Anbieter führt nur solche Flüge durch, die er nach eigener Prüfung für rechtlich zulässig und sicher hält. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Drohnenbetreibers und Fernpiloten bleiben unberührt.

 

 

11.2 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde informiert den Anbieter über ihm bekannte Einschränkungen, beispielsweise Hausordnungen, Sicherheitsbereiche, Geheimhaltungsanforderungen oder Rechte Dritter, und beschafft die ihm ausdrücklich zugewiesenen Freigaben rechtzeitig.

11.3 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

Soweit der Kunde Aufnahmeumstände vorgibt oder eigene Inhalte, Bilder, Logos oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur entsprechenden Verwendung berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Rechte und Freigaben vorliegen.

Der Anbieter bleibt für eigene gesetzliche Pflichten und für von ihm zu vertretende Rechtsverletzungen verantwortlich.

11.4 Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte Dritter

Die Parteien informieren einander über erkennbare Risiken im Zusammenhang mit Rechten Dritter.

Eine umfassende rechtliche Prüfung sämtlicher Bildbestandteile, Gebäude, Marken, Kunstwerke oder sonstiger auf Aufnahmen erkennbarer Inhalte auf entgegenstehende Rechte Dritter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

12. Datenschutz (DSGVO)

Personenbezogene Daten werden vom Anbieter ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO.

Zur Vertragserfüllung können personenbezogene Daten an beauftragte Dienstleister und technische Anbieter weitergegeben werden, soweit dies erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Die Verarbeitung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt ausschließlich im vereinbarten und gesetzlich zulässigen Rahmen. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken, insbesondere auf der Website oder in sozialen Medien des Anbieters, erfolgt nur bei Vorliegen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten und zu den eingesetzten Dienstleistern enthält die Datenschutzerklärung unter: https://www.kevkye.de/Datenschutz/

 

13. Widerrufsrecht und Stornobedingungen

13.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor Vertragsschluss und auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig erst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

13.2 Widerrufsrecht für Unternehmer
Kunden, die nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

13.3 Stornierung / Ausfallentschädigung durch den Kunden

Nach verbindlicher Terminvereinbarung kann der Kunde den Auftrag in Textform stornieren. Soweit der Kunde die Stornierung zu vertreten hat und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen, kann der Anbieter folgende pauschalierte Ausfallentschädigung verlangen:

 

Zeitpunkt der Absage / Stornierung

Höhe der Ausfallentschädigung

Mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin

keine Ausfallentschädigung

Mehr als 3 bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Termin

20 % des vereinbarten Preises

Mindestens 24 Stunden bis höchstens 3 Tage vor dem Termin

40 % des vereinbarten Preises

Weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn

60 % des vereinbarten Preises

 

 

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer

Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens den

gesetzlichen Vorschriften vorbehalten; eine doppelte Berechnung ist ausgeschlossen. Ersparte

Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins werden berücksichtigt.

Keine Kundenstornierung im Sinne der vorstehenden Pauschalen liegt allein deshalb vor, weil der

Anbieter aus Wetter-, Sicherheits- oder behördlichen Gründen einen Flug nicht verantwortbar oder nicht

rechtmäßig durchführen kann. In diesen Fällen stimmen die Parteien zunächst einen Ersatztermin oder eine alternative Leistung ab. Kann keine zumutbare Alternative vereinbart werden, werden bereits erbrachte Leistungen und nicht vermeidbare Aufwendungen nur insoweit abgerechnet, wie dies nach Gesetz und Vertrag zulässig ist.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen

Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.

Diese Klausel führt nicht dazu, dass eine unwirksame Bestimmung automatisch durch eine wirtschaftlich

möglichst ähnliche Bestimmung ersetzt wird.

 

14.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren

vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht. Der Anbieter bemüht sich gleichwohl um eine einvernehmliche Lösung.

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